Gewinnverwendung – Aargauische Kantonalbank

Gewinnverwendung

in 1000 CHF

2024

2025

Veränderung in %

no-line

no-line

no-line

no-line

Gewinnverwendung

     

strong-line--no-space

strong-line--no-space

strong-line--no-space

strong-line--no-space

Jahresgewinn

251 187

197 235

–21,5

Gewinnvortrag

256

343

34,0

Bilanzgewinn ¹⁾

251 443

197 577

–21,4

strong-line--no-space

strong-line--no-space

strong-line--no-space

strong-line--no-space

Zuweisung an gesetzliche Gewinnreserve

137 100

106 300

–22,5

Entnahme aus freiwilliger Gewinnreserve

–9 000

n. a.

Gewinnablieferung an den Kanton

114 000

100 000

–12,3

Gewinnvortrag

343

277

–19,2

strong-line

strong-line

strong-line

strong-line

¹⁾

Der Bilanzgewinn 2025 entspricht dem Total des nicht gerundeten Jahresgewinnes und Gewinnvortrages.

Gewinnverwendung

Der Bankrat beantragt dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats eine Gewinn­ablieferung an den Kanton Aargau als Eigentümer der Kantonalbank von CHF 100,0 Millionen. Diese Gewinnablieferung setzt sich aus CHF 91,0 Millionen aus dem abgeschlossenen Geschäftsjahr und aus CHF 9,0 Millionen als Entnahme aus der freiwilligen Gewinnreserve zusammen. Die CHF 91,0 Millionen entsprechen dabei einer angestrebten Payout-Ratio von 40,0 Prozent.

Gesamtentschädigung an den Kanton Aargau

Inklusive Abgeltung der Staatsgarantie von CHF 15,2 Millionen erhält der Kanton Aargau aus ­der Jahresrechnung 2025 eine Gesamtent­schädigung von CHF 115,2 Millionen, gegenüber CHF 128,7 Millionen im Vorjahr.

Zusätzlich entrichtet die AKB an ihre Standortgemeinden sowie an den Kanton Solothurn insgesamt CHF 11,6 Millionen Steuern. Die Gesamtentschädigung an die öffentliche Hand beläuft sich somit auf CHF 126,8 Millionen (–10,5 %).

Bei Berücksichtigung der Abgeltung für die Staatsgarantie, der Gewinnablieferungen und der Zunahme des Eigenkapitals der Bank hat die AKB in den letzten zehn Jahren einen Mehrwert für den Kanton von rund CHF 2,2 Milliarden geschaffen.