HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Residential real estate HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Commercial real estate HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Residential real estate HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Commercial real estate HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Corporate credit HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Corporate credit HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Listed equities and corporate bonds HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 esrs:Category15InvestmentsMember Listed equities and corporate bonds HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2023-01-01 2023-12-31 HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2023-01-01 2023-12-31 Own operations HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2024-01-01 2024-12-31 Own operations HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-01-01 2025-12-31 Own operations HTQNUFL6OI5TZ7V7SI73 2025-12-31 tax1:tCO2e xbrli:pure iso4217:AED tax1:Boe tax1:Boe iso4217:AED tax1:tCO2e iso4217:AED tax1:lb tax1:bbl tax1:bbl iso4217:AED tax1:acre

AKB Klimabericht 2025 (maschinenlesbare Version)

1 Einleitung

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) anerkennt den Klimawandel als eine der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit und übernimmt ihre Verantwortung als Finanzdienstleisterin und als Teil des Wirtschaftssystems. Klimaschutz ist die notwendige Grundlage für eine lebenswerte Zukunft. Die AKB stellt sich den Herausforderungen und Risiken des Klimawandels.

Der Klimawandel und seine Auswirkungen haben einen direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der AKB und auf ihre Kundinnen und Kunden. Das ist bereits heute spürbar und wird sich mittel- bis langfristig weiter verstärken. Sowohl das Kerngeschäft (Kredit- und Anlagegeschäft) wie auch der eigene Betrieb sind davon betroffen.

Der AKB bietet sich jedoch auch die Chance, mit ihren Produkten, Dienstleistungen und gezielter Beratung zum Klimaschutz und zur Minimierung von klimabezogenen Risiken für die Kundinnen und Kunden und für die Bank selbst beizutragen. Nicht zuletzt verursacht die AKB selbst im eigenen Betrieb Umweltauswirkungen, die als direkte oder indirekte Treibhausgasemissionen zum Klimawandel beitragen. Diese gilt es mit gezielten Massnahmen wo möglich ganz zu vermeiden und laufend zu senken.

Folglich ist das Thema Klima für die AKB ein wesentliches Thema gemäss den Standards 2021 der Global Reporting Initiative (GRI) und im Nachhaltigkeitsbericht entsprechend definiert. Die AKB berichtet im vorliegenden Klimabericht transparent über Klimabelange, klimabezogene Chancen und Risiken.

Die vorliegende Berichterstattung über Klimabelange stützt sich auf den Bericht «Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)» in der Fassung vom Juni 2017 und den Anhang «Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» in der Fassung vom Oktober 2021. Damit setzt die AKB die Anforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts zur nichtfinanziellen Berichterstattung gemäss TCFD um. Die Informationen werden gemäss TCFD zu den Themen Governance, Risikomanagement natur- und klimabezogener Finanzrisiken, Strategie sowie Kennzahlen und Ziele offengelegt.

Weiter beschreibt dieser Bericht die potenziellen naturbezogenen Finanzrisiken und deren Auswirkungen auf die AKB. Die Analyse erfolgt anhand der Anforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts zur nichtfinanziellen Berichterstattung über Umweltbelange sowie der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange.

Im Bericht wird primär der Begriff «naturbezogene Finanzrisiken» verwendet, der sämtliche Umweltaspekte abdeckt und eine ganzheitliche Betrachtung umweltbezogener Risiken ermöglichen soll. Im vorliegenden Klimabericht liegt der Fokus jedoch überwiegend auf klimarelevanten Themen, da diese bisher den regulatorischen Schwerpunkt der Offenlegungspflichten bilden und ebenfalls als relevant für die strategische Ausrichtung der AKB angesehen werden.

2 Governance

Der Umgang mit dem Klimawandel und den damit einhergehenden natur- und klimabezogenen Chancen und Risiken ist in der Organisation der AKB eingebettet. Entsprechende Strukturen und Prozesse finden sich als Teil des Nachhaltigkeits- und des Risikomanagements. Der Umgang mit natur- und klimabezogenen Chancen ist im Kapitel 4.1 beschrieben.

2.1 Verankerung in der Gesamtbank

Das Thema Klimabelange ist auf allen Hierarchiestufen der Bank verankert. Weitere Details zur nachhaltigen Unternehmensführung finden sich ab Seite 100 des Nachhaltigkeitsberichts 2025.

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Abbildung 1, Aufbau und Organisation der AKB im Bereich Klimabelange

Bankrat

Der Bankrat trifft die strategischen Entscheidungen in Klimabelangen wie beispielsweise die Verabschiedung der Klimastrategie, definiert strategische Messgrössen im Rahmen der Jahresziele und überprüft deren Umsetzung über den Personal- und Vergütungsausschuss. Als vorbereitendes Organ dient der Strategieausschuss. Über den Prüfungs- und Risikoausschuss nimmt der Bankrat die Berichterstattung zu Klimabelangen ab.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist für die operative Umsetzung der Klimastrategie der AKB verantwortlich. Die Bereichsleitenden stellen die Umsetzung in ihrem Bereich sicher. Zudem implementiert die Geschäftsleitung interne Prozesse und Kontrollen, welche die Angemessenheit des Managements der naturbezogenen Finanzrisiken sicherstellen.

Sektor Risk/CRO

Der Sektor Risk/CRO ist ein von der operativen naturbezogenen Finanzrisikosteuerung sowie vom operativen Tagesgeschäft unabhängiger Sektor für die Risikoanalyse/-kontrolle und ist in seiner Funktion für die Messung sowie Analyse der naturbezogenen Finanzrisiken verantwortlich. Er rapportiert regelmässig an die Geschäftsleitung, den Bankrat und an das Nachhaltigkeitsgremium.

Nachhaltigkeitsgremium

Das Nachhaltigkeitsgremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Abteilungen zusammen und treibt als Fachausschuss die Entwicklungen in Klimabelangen voran. Dazu gehören die Definition der prioritären Handlungsfelder, die Erarbeitung von Vorbereitungsentscheiden für die Geschäftsleitung und die Antizipation von Trends und Entwicklungen im Klimabereich.

Soundingboard Nachhaltigkeit

Das Soundingboard Nachhaltigkeit setzt sich aus Mitarbeitenden verschiedener Disziplinen und Hierarchiestufen der Bank zusammen. Es dient als Reflexionsgruppe für das Nachhaltigkeitsgremium, die Fachstelle Nachhaltigkeit und die relevanten Fachbereiche sowie als Inputgeber, insbesondere für Anliegen und Themen der Kundenberaterinnen und Kundenberater.

Fachstelle Nachhaltigkeit

Die Fachstelle Nachhaltigkeit koordiniert die Bestrebungen in Klimabelangen über die Gesamtbank und treibt diese voran. Sie ist die Schnittstelle zu allen Anspruchsgruppen und rapportiert mindestens halbjährlich via Nachhaltigkeitsgremium an die Geschäftsleitung und den Bankrat. In Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen setzt sie die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaziele der AKB um.

Vertrieb und Fachbereiche Gesamtbank

Die Kundenberaterinnen und Kundenberater sind letztlich verantwortlich für die Umsetzung der Klimaziele im Vertrieb, das heisst im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden. Dies betrifft insbesondere Privatkundinnen und Privatkunden im Anlage- und Hypothekargeschäft sowie das Firmenkundengeschäft. Die weiteren Fachbereiche unterstützen die Kundenberaterinnen und Kundenberater mit der Entwicklung von attraktiven und klimaverträglichen Produkten und Dienstleistungen sowie entsprechenden Prozessen und Schulungen.

Vergütungspolitik

Die Klimaziele fliessen in die strategischen Messgrössen der AKB mit ein und sind somit relevant für die variable Vergütung (Bonus) der Geschäftsleitung. Der Bankrat erhält keine variable Vergütung, deshalb lassen sich Klimaziele nicht an die Vergütung des Bankrats knüpfen.

2.2 Natur- und klimabezogene Finanzrisiken

Bei der AKB wird das Modell der drei Verteidigungslinien eingesetzt, das Transparenz bezüglich organisatorischer Verantwortlichkeiten für die Risiko- und Kontrollaktivitäten schafft. Abbildung 2 zeigt die Kompetenzstufen mit den entsprechenden Organen in Bezug auf naturbezogene Finanzrisiken:

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Abbildung 2, das Modell der drei Verteidigungslinien im Kontext naturbezogener Finanzrisiken

Risikoverantwortung

Bei der AKB trägt der Bankrat die oberste Verantwortung für das Risikomanagement naturbezogener finanzieller Risiken. Das für das Risikomanagement vom Bankrat vorgegebene Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement wird mindestens jährlich durch den Prüfungs- und Risikoausschuss resp. Bankrat überprüft und genehmigt.

Erste Verteidigungslinie

Auf Stufe Geschäftsleitung (erste Verteidigungslinie) erfolgt die Risikoübernahme von naturbezogenen Finanzrisiken. Hierbei werden die wesentlichen Risikoarten der Gesamtbank mittels Risikolimiten, die sich aus der Risikotoleranz des Bankrats ableiten, definiert. Naturbezogene Finanzrisiken, bei denen zwischen physischen Risiken und transitorischen Risiken unterschieden wird, können sich in den klassischen Risikokategorien Markt-, Kredit-, Operationelle und Liquiditäts-Risiken manifestieren. Eine potenzielle Bewirtschaftung und Begrenzung naturbezogener Finanzrisiken erfolgt durch die jeweiligen Risk Owner (ebenfalls erste Verteidigungslinie) im Rahmen der festgelegten Standards zur Steuerung und Übernahme von Natur- und Klimarisiken in Bezug auf die klassischen Risikoarten.

Zur Feststellung der Wesentlichkeitsbeurteilungen von naturbezogenen Finanzrisiken sind primär Sektoren aus der ersten Verteidigungslinie als Risk Owner betraut. Die Beurteilungen zur Wesentlichkeit von naturbezogenen Finanzrisiken werden in Risk Control Assessments (organisiert und durchgeführt vom Sektor Risk/CRO) erarbeitet.

Zweite Verteidigungslinie

In der zweiten Verteidigungslinie ist der Sektor Risk/CRO unter der Leitung des Chief Risk Officers für das Framework naturbezogener Finanzrisiken (d. h. Identifizierung, Beurteilung, Überwachung und Berichterstattung) zuständig. Der Sektor Risk/CRO ist zudem für die Erstellung diverser Reportings im Zusammenhang mit naturbezogenen Finanzrisiken verantwortlich. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung und Vermögensverwaltung ist die Abteilung Compliance (ebenfalls zweite Verteidigungslinie) für die stichprobenmässige Überprüfung der Umsetzung des nachhaltigen Anlagekonzepts der AKB zuständig.

Dritte Verteidigungslinie

Die Interne Revision (dritte Verteidigungslinie) bewirtschaftet ein Audit-Universum, in dem Tätigkeiten, Produkte und Risiken der AKB abgebildet und in Prüfgebiete gebündelt sind. Auf dieser Basis führt die Interne Revision jährlich eine umfassende Risikoanalyse durch, mit der die Risiken in den einzelnen Prüfgebieten aktualisiert und beurteilt werden. Unter Berücksichtigung dieser Risikoanalyse werden anschliessend die Jahresplanung für die Prüftätigkeit der Internen Revision festgelegt und der rollende Mehrjahresplan aktualisiert. Die Jahresplanung wird durch den Prüf- und Risikoausschuss des Bankrates genehmigt.

2.3 Berichterstattung

Die AKB erstattet zu Natur- und Klimabelangen mit verschiedenen Gefässen intern und extern Bericht:

Reporting Periodizität Empfänger Inhalt
Klimabericht jährlich Geschäftsleitung, Bankrat,

Eigentümer und Öffentlichkeit
Berichterstattung über natur- und klimabezogene Finanzrisiken und -chancen
Nachhaltigkeitsbericht jährlich Geschäftsleitung, Bankrat,

Eigentümer und Öffentlichkeit
Berichterstattung zu allen Nachhaltigkeitsbelangen gemäss GRI Standards 2021
Finanz- und Kapitalplanung jährlich Geschäftsleitung, Prüfungs-

und Risikoausschuss, Bankrat
Beurteilung des Einflusses von Natur- und Klimawandel auf die Resilienz der Geschäftstätigkeit der AKB
Reporting zum Strategie-Controlling halbjährlich Geschäftsleitung, Bankrat Berichterstattung zu Nachhaltigkeits- und Klimazielen und getroffenen Massnahmen
Konsolidierter Rapport über natur- und klimabezogene Finanzangaben vierteljährlich Geschäftsleitung, Prüfungs-

und Risikoausschuss, Bankrat
Zusammenfassende natur- und klimabezogene Finanzangaben
Nachhaltigkeitsreporting monatlich Nachhaltigkeitsgremium,

Geschäftsleitung
Primär natur- und klimabezogene Finanzangaben

3 Risikomanagement

Natur- und klimabezogene Finanzrisiken

Das Framework für naturbezogene Finanzrisiken setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikobeurteilung, Risikoüberwachung und -management und aus Berichterstattung zusammen (Abbildung 3). Die folgenden Abschnitte erläutern die Details der einzelnen Dimensionen.

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Abbildung 3, Framework natur- und klimabezogener Finanzrisiken

3.1 Risikoidentifikation

Die systematische Identifikation naturbezogener Finanzrisiken bei der AKB erfolgt auf Basis interner Experteneinschätzungen der Risk Owner sowie Risikoanalysen des Sektors Risk/CRO. Dazu gehören beispielsweise Auswertungen der Exponierung in natur- und klimasensitiven Sektoren sowie physische und transitorische Szenarioanalysen. Die Identifikation findet im Rahmen der regelmässig durchgeführten Risk Control Assessments (RCAs) statt. Naturbezogene Finanzrisiken werden dabei nicht als eigenständige neue Risikoart betrachtet, sondern als sogenannte «horizontale Risiken» eingestuft. Das bedeutet, dass sie sich innerhalb der bereits identifizierten finanziellen Risikoarten, wie beispielsweise Kredit- oder Marktrisiken, manifestieren.

3.2 Risikobeurteilung

Die Wesentlichkeitsbeurteilung von naturbezogenen Finanzrisiken erfolgt ebenfalls im Rahmen der RCAs durch die Zusammenarbeit der internen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten in ihrer Funktion als Risk Owner mit dem Sektor Risk/CRO. Hierbei beurteilen die Risk Owner die Wesentlichkeit von naturbezogenen Finanzrisiken entlang eines «Basisszenarios AKB», das jährlich von der Fachstelle Nachhaltigkeit validiert und abgenommen wird. Die Resultate der Wesentlichkeitsbeurteilung unterliegen der Genehmigung durch den Bankrat bzw. dessen Prüfungs- und Risikoausschuss und durch die Geschäftsleitung. Als wesentlich eingestufte naturbezogene Finanzrisiken werden jährlich neu beurteilt.

Die Wesentlichkeitsbeurteilung naturbezogener Finanzrisiken erfolgt auf einer Skala von «keine Relevanz» bis «sehr hoch», wobei auch die zeitliche Dimension mit kurz-, mittel- bis langfristig berücksichtigt wird. Eine sehr tiefe Einschätzung des Risikopotenzials deutet darauf hin, dass die potenziellen finanziellen Verluste des betrachteten naturbezogenen Finanzrisikos bei Eintreten grundsätzlich geringe Auswirkungen auf die Bank hätten. Eine Bewertung von «sehr hoch» dagegen impliziert, dass finanzielle Verluste einen materiellen Einfluss auf die AKB ausüben würden. Bei naturbezogenen Finanzrisiken, die als sehr tief eingestuft werden, wird situativ und abhängig vom Kontext entschieden, ob das Risiko für die AKB als wesentlich eingestuft wird. Alle anderen naturbezogenen Finanzrisiken, soweit sie auf die AKB anwendbar sind, werden automatisch und unabhängig vom Zeithorizont als wesentlich eingestuft:

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Tabelle 1, Beurteilung resp. Klassifizierung von naturbezogenen Finanzrisiken

Für die Beurteilung physischer Risiken wird ein langfristiger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt (u. a. >20 Jahre), da sich deren Auswirkungen nur schrittweise und über längere Zeiträume hinweg in erhöhter Dauer, Häufigkeit und Intensität von Natur- und Klimaextremen materialisieren. Demgegenüber wird für transitorische Risiken ein kürzerer Zeithorizont angenommen (u. a. >5 Jahre für «langfristig»), da hier beispielsweise Gesetzesänderungen und regulatorische Anpassungen schnell erfolgen und zeitnah finanzielle Auswirkungen auf die AKB haben können.

3.3 Risikoüberwachung und -management

Die Einbettung und Bewirtschaftung naturbezogener Finanzrisiken erfolgt bei der AKB im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement, das für die klassischen Risikoarten Anforderungen hinsichtlich Identifikation, Analyse, Bewertung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung definiert.

Das Reglement über die Risikopolitik der AKB regelt hierbei den Rahmen für das institutsweite Risikomanagement und Grundsätze für die einzelnen Risikoarten, die Risikostrategien und -toleranzen und Reglemente des Bankrats und die darauf basierenden Risikolimiten der Geschäftsleitung und Richtlinien. Gemäss Risikopolitik gelten naturbezogene Finanzrisiken explizit als potenziell relevante Risikotreiber.

Im Rahmen der vom Bankrat verabschiedeten Risikostrategien ist darüber hinaus eine spezifische Strategie zu natur- und klimabezogenen Finanzrisiken definiert:

Das Rahmenkonzept zum institutsweiten Risikomanagement umfasst Reglemente und Richtlinien. In Bezug auf die Kreditvergabe umfasst das Rahmenkonzept das Kreditreglement sowie die Kreditrichtlinien und Kredit-Guidelines. Darin sind die Ausführungsbestimmungen für die nachhaltige Kreditvergabe geregelt. Kundinnen und Kunden werden hierbei bei der Kreditvergabe auf ihre ESG-Sensitivität hin überprüft. Das heisst, wenn die primäre Geschäftstätigkeit eines kreditnachsuchenden Unternehmens in einem Bereich angesiedelt ist, der unter der ESG-Optik eine gewisse Sensibilität aufweist und damit nicht erwünschte Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt haben kann, analysiert und beurteilt die Bank die Situation umfassender. Die AKB vergibt keine Kredite, wenn ethische Werte sowie Grundsätze zum Schutz der Umwelt nicht eingehalten werden oder geltendes Recht verletzt wird. Weitere Informationen zur nachhaltigen Kreditvergabe finden sich im Nachhaltigkeitsbericht Kapitel «Nachhaltigkeit im Finanzierungsgeschäft».

Im Liquiditäts- und Bilanzstrukturmanagement bestehen zudem Vorschriften für Finanzanlagen, z. B. ein erforderliches MSCI-ESG-Rating von mindestens «BBB». Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investitionen den definierten Nachhaltigkeitskriterien gerecht werden. Durch diese Massnahmen soll eine verantwortungsvolle Kapitalallokation gefördert werden, die natur- und klimabezogene Finanzrisiken aktiv mitberücksichtigt.

3.4 Berichterstattung

Ein Überblick über die wichtigsten Reportings zu naturbezogenen Finanzrisiken, deren Häufigkeit, die jeweiligen Empfängerinnen und Empfänger sowie der Inhalt sind unter Kapitel 2.3 ersichtlich.

4 Strategie

Die AKB bekennt sich zu den 2015 in Paris getroffenen internationalen Vereinbarungen resp. zum Pariser Klimaabkommen, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.

Die AKB Klimastrategie richtet sich nach den Klimastrategien des Bundes und des Kantons Aargau. Das übergeordnete Ziel der AKB Klimastrategie ist die Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050 über die Gesamtbank hinweg inklusive den finanzierten Emissionen im Kerngeschäft, insbesondere im Anlage- und Kreditgeschäft. Mit Inkrafttreten des Klima- und Innovationsgesetzes per 1.1.2025 ist das Netto-Null-Ziel 2050 gesetzlich verankert. Das Schweizer Volk hat das vorerwähnte Gesetz in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Die Klimastrategie ist in der Eigentümerstrategie zur Aargauischen Kantonalbank vom 24. Januar 2024 beschrieben und ein zentraler Bestandteil des Auftrags «Die AKB agiert nachhaltig und richtet ihr Handeln an den drei ESG-Zieldimensionen aus».

4.1 Natur- und klimabezogene Chancen

Positionierung

Die AKB übernimmt Verantwortung als nachhaltige Bank und sieht im Klimaschutz vielfältige Chancen. Sie ist breit aufgestellt, um die Entwicklungen proaktiv anzugehen und auf dem Markt zu überzeugen. Die Bank sensibilisiert ihre Kundinnen und Kunden für das Thema Klima durch gezielte Beratung, zeigt Chancen und Risiken auf und bietet attraktive Produkte und Dienstleistungen an, die zum Klimaschutz beitragen. Damit setzt die AKB zielgerichtete Anreize für Klimaschutz in ihrem Kerngeschäft.

Klimastrategie

Das Positionspapier Klima (akb.ch/positionspapier) bildet die Grundlage und den strategischen Überbau der Klimastrategie der AKB (akb.ch/klimastrategie). Die AKB hat für die einzelnen Bereiche Zielbilder für das Jahr 2028 definiert und drei Stossrichtungen definiert, die sich mit denjenigen der Klimastrategie des Kantons Aargau decken:

Die Aktualität und Umsetzung der Klimastrategie werden laufend geprüft. Sollten sich die Rahmenbedingungen und das Umfeld der AKB entscheidend ändern, wird die Klimastrategie entsprechend angepasst. Dies kann beispielsweise durch eine Akzentuierung eines bestimmten Risikos oder durch das Entstehen von Opportunitäten wie einem erhöhten Finanzierungsbedarf in einem bestimmten klimarelevanten Sektor sein.

4.2 Auswirkungen auf das Kerngeschäft

Die AKB will über ihr Kerngeschäft, insbesondere im Kredit- und Anlagegeschäft, einen positiven Einfluss auf den Klimawandel durch das Ausrichten der Finanzflüsse auf eine klimaverträgliche Entwicklung nehmen. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Klimastrategie des Kantons Aargau, primär in folgenden Handlungsfeldern aus dem Bereich Klimaschutz:

Die Klimatransition in der Schweiz erfordert jährliche Investitionen in der Höhe von CHF 12,9 Milliarden, die Naturtransition in der Höhe von CHF 5,3 Milliarden.1) Die Finanzierung dieser Transition bietet der AKB eine grosse Chance als kompetente Finanzpartnerin zur Steigerung des Kreditvolumens. Die Bank verfügt über einen grossen Hebel, um zu einer klimaverträglichen Schweiz beizutragen. Zudem ist sie überzeugt, dass ein nachhaltig ausgerichtetes Kreditportfolio ein geringeres Risiko darstellt und eine höhere Werthaltigkeit aufweist.

1) www.swissbanking.ch/de/themen/sustainable-finance/publikationen-zu-sustainable-finance

4.3 Mitgliedschaften und Initiativen

Die AKB ist mehreren Initiativen beigetreten, die den Klimaschutz weltweit und in der Schweiz gezielt vorantreiben:

Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF)

Die AKB ist seit Sommer 2023 Mitglied bei PCAF. Es handelt sich um eine von der Finanzbranche geführte Initiative. PCAF unterstützt Finanzinstitute dabei, die Treibhausgasemissionen ihrer Kredite und Investitionen auf wissenschaftlicher Basis zu berechnen und offenzulegen.

United Nations Principles for Responsible Investments (UNPRI)

Die AKB ist Unterzeichnerin der globalen Investoren-Initiative UNPRI (unpri.org). Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner verpflichten sich, die zehn Prinzipien für nachhaltiges Investieren einzuhalten, nachhaltige Faktoren bei Investmententscheidungen miteinzubeziehen, sich für die Erhöhung der Transparenz zu engagieren und sich durch Engagement und Stimmrechtsausübung als aktive Investorinnen und Investoren für die Verbesserung des Nachhaltigkeitsmanagements der Unternehmen einzusetzen.

Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA)

Die AKB hat in den Jahren 2020, 2022 und 2024 am PACTA-Klimaverträglichkeitstest vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilgenommen. Dieser Test unterstützt die AKB bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels und schafft Transparenz über die finanzierten Emissionen der AKB. 2025 hat kein Klimaverträglichkeitstest stattgefunden, dieser ist wieder für das Jahr 2026 geplant.

Die AKB prüft den Beitritt zu weiteren Initiativen.

4.4 Natur- und klimabezogene Finanzrisiken

4.4.1 Identifikation und Wesentlichkeitsbeurteilung von naturbezogenen Finanzrisiken

Naturbezogene Finanzrisiken beschreiben die potenziellen finanziellen Verluste, die aufgrund von Naturveränderungen, inklusive dem Klimawandel, entstehen können. In diesem Kontext unterscheidet die AKB zwischen naturbezogenen transitorischen und physischen Risikotreibern. Diese Risikotreiber können mittels Transmissionskanälen die klassischen Risiken verstärken bzw. sich als solche materialisieren.

Zur Identifikation von naturbezogenen Finanzrisiken werden zwei simplifizierte adverse Szenario-Narrative für transitorische und physische Risiken durch den Sektor Risk/CRO definiert. Diese Szenario-Narrative orientieren sich unter anderem an Referenzszenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS):

Die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten naturbezogenen Finanzrisiken durch die jeweiligen Risk Owner orientiert sich an den Entwicklungen, die im Basisszenario der AKB angenommen werden:

4.4.2 Wesentlichkeitsbeurteilung naturbezogener Finanzrisiken

Daten- und Informationsgrundlage

Die in den folgenden Abschnitten identifizierten und überwiegend qualitativ beurteilten naturbezogenen Finanzrisiken im Kontext transitorischer und physischer Naturszenarien basieren primär auf verschiedenen internen und externen Datenquellen. Dazu gehören die CO2-Fussabdruckberechnungen der AKB (Scope 1–3, einschliesslich finanzierter Emissionen), kantonale Gefahrenkarten, die Auswirkungen von Natur- und Klimawandel auf den Kanton Aargau, Exposure-Analysen natursensitiver Sektoren des Unternehmens- und Finanzanlagenportfolios (basierend auf Codes der Nomenclature Générale des Activités économiques NOGA und Industrie-Codes) sowie Analysen adverser transitorischer und physischer Naturszenarien.

Aussagekraft der Wesentlichkeitsbeurteilungen

Die Wesentlichkeitsbeurteilungen der AKB basieren auf den aktuellen Einschätzungen der Bank und werden regelmässig überprüft und angepasst, um Veränderungen in Methodiken, Daten sowie ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen. Ihre Aussagekraft ist jedoch begrenzt. Zum einen fehlen historische Daten und belastbare Erfahrungswerte zu finanziellen Verlusten infolge von Natur- und Klimarisiken, weshalb vereinfachte Szenarien und qualitative Narrative herangezogen werden. Zum anderen befinden sich die Methoden und Modelle zur Risikoidentifikation noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Umfassende quantitative Analysen liegen für die AKB bislang nur eingeschränkt vor. Vor diesem Hintergrund sind die Wesentlichkeitsbeurteilungen der Bank in erster Linie qualitative Einschätzungen, welche die Auswirkungen von Natur- und Klimarisiken auf die Bank sichtbar machen und in künftigen Iterationen weiter verfeinert werden (bspw. durch die Erstellung von quantitativen Analysen).

Resultat der Wesentlichkeitsbeurteilung

Die folgende Übersicht fasst die Wesentlichkeitsbeurteilung naturbezogener Finanzrisiken aus der Tabelle 2 zusammen. Die Wesentlichkeitsbeurteilung wurde bei den RCAs der AKB im Geschäftsjahr 2025 durchgeführt und sowohl von der Geschäftsleitung als auch vom Bankrat genehmigt. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine Veränderungen.

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Tabelle 2, Resultate der Wesentlichkeitsbeurteilung naturbezogener Finanzrisiken

Bei den durchgeführten RCAs wurden diese Feststellungen gemacht:

Weitere Details zu den Wesentlichkeitsbeurteilungen der einzelnen naturbezogenen Finanzrisiken können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Risikoart Risikotyp Identifizierte Risikotypen in einem

physischen oder transitorischen Szenario
Wesentlichkeitsbeurteilung im AKB-Basisszenario
Kreditrisiken Physisches Risiko Aufgrund der geografischen Lage der Bank bzw. des Kantons besteht das potenzielle Risiko schwerwiegender Elementarschäden an von der AKB finanzierten Objekten. Insbesondere bei grundpfandgedeckten Krediten stellt die Naturgefahr Hochwasser im Kanton Aargau das grösste Schadenspotenzial dar. Ein solcher Eintritt würde für die AKB sinkende Belehnungswerte bei den betroffenen Objekten sowie steigende Ausfallwahrscheinlichkeiten der entsprechenden Kreditnehmenden nach sich ziehen. Darüber hinaus könnten physische Risiken bei Unternehmen unmittelbare finanzielle Verluste verursachen – etwa durch Produktionsausfälle – und die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs erheblich erschweren. Die identifizierten naturbezogenen Kreditrisiken (physisch und transitorisch) wurden bewertet und als relevant sowie mittel- bis langfristig als wesentlich (tiefes Risikopotenzial) für die AKB eingestuft. Als primäre Risikotreiber wurden kommerzielle Kredite ausgemacht.



Im Basisszenario geht die AKB davon aus, dass langfristig vermehrt physische Risiken eintreten werden. Kredite mit Grundpfanddeckung wären in diesem Zusammenhang erst dann ausfallgefährdet, wenn die durch Elementarschäden verursachten finanziellen Verluste die Deckung der Gebäudeversicherung übersteigen und der verbleibende Schaden den unbelehnten Teil der Liegenschaft übersteigt. Zudem zeigt eine im Geschäftsjahr 2025 durchgeführte quantitative Analyse, dass das potenzielle Elementarschadenrisiko durch Hochwasser im grundpfandgedeckten Hypothekarportfolio als vergleichsweise gering einzuschätzen ist. Kurzfristig ergibt sich daraus keine wesentliche Risikoexponierung.



Im Unterschied zum Hypothekargeschäft ist das Kreditrisiko für die AKB bei kommerziellen Krediten durch Naturgefahren höher, da zusätzlich das unternehmerische Risiko besteht – etwa wenn Unternehmen infolge von Hochwasser nicht mehr produzieren können oder Produktions- bzw. Ernteausfälle auftreten. Insofern wird in diesem Bereich mittel- bis langfristig ein wesentliches Risiko gesehen.



Im AKB-Basisszenario wird nicht von einer disruptiven Transition ausgegangen. Für Privathaushalte sowie Unternehmen werden daher keine raschen und signifikanten Anpassungskosten erwartet. Ein Restrisiko besteht jedoch insbesondere vor allem bei kommerziellen Krediten, die im Gegensatz zu grundpfandgedeckten Krediten mehrheitlich ohne Sicherheiten (ungedeckt) vergeben werden.
Transitorisches Risiko Strengere Vorschriften, erhöhte CO2-Preise und das Verbot von fossilen Brennstoffen könnten aufgrund höherer Betriebskosten oder Ersatzinvestitionen zu Zahlungsschwierigkeiten von Kreditnehmenden emissionsintensiver Immobilien respektive kommerzieller Kreditnehmer in emissionsintensiven Branchen führen. Die Folge wären erhöhte Ausfallrisiken von grundpfandgedeckten oder kommerziellen Krediten bei der AKB.
Marktrisiken Physisches und transitorisches Risiko Naturbezogene Marktrisiken können Auswirkungen auf die Rentabilität des Handelsbuchs haben, falls transitorische (beispielsweise verschärfte Gesetzgebung) oder physische (beispielsweise Naturkatastrophen) Risikotreiber zu dauerhaften Wert- oder gar Totalverlusten bei naturbezogenen Vermögenswerten (= Stranded Assets) führen. Weiter könnte die AKB strengeren Regularien oder verschärften gesetzlichen Vorschriften für das Finanzanlagenportfolio ausgesetzt sein. Dann könnte das Anlageuniversum weiter eingeschränkt werden, weil beispielsweise emissionsintensive Titel ihren Status als High-quality liquid assets (HQLA) verlieren. Die identifizierten naturbezogenen Marktrisiken (physisch und transitorisch) wurden bewertet und als relevant, jedoch als nicht wesentlich für die AKB eingestuft (kurz- bis langfristig mit sehr tiefem Risikopotenzial).



Grund hierfür ist vor allem der geringe Handelsbestand bei der AKB, der vor allem vom Kundenhandel im Devisenhandel getrieben ist. Zudem werden Handelspositionen auf Basis eines täglichen Risikomanagements bewirtschaftet.

Das Finanzanlagenportfolio der AKB, das primär zur Bewirtschaftung von regulatorischen Kennzahlen verwendet wird, setzt sich aus hochliquiden Titeln von diversen Emittenten mit einer hohen Kreditwürdigkeit (HQLA) zusammen. Beim Kauf von Finanzanlagen bestehen Diversifizierungsvorgaben, und das Anlageuniversum ist in Form von Mindestrating-Vorgaben (MSCI ESG Rating «BBB») und gegenüber Titeln aus besonders CO2-exponierten Branchen eingeschränkt.

Liquiditäts-risiken Physisches Risiko Nach extremen Naturereignissen (beispielsweise Überschwemmungen oder Hagelschäden) könnten Privat- oder Firmenkundinnen und -kunden ihre Einlagen abziehen, um Kosten aus Reparatur- oder Instandsetzungsmassnahmen begleichen zu können. In diesem Szenario würde eine Kompensation der abgezogenen Gelder über den Geld- oder Kapitalmarkt unter Umständen zu einem deutlichen Anstieg der Refinanzierungskosten bzw. zu finanziellen Verlusten der Bank führen. Die identifizierten naturbezogenen Liquiditätsrisiken (physisch und transitorisch) wurden bewertet und als relevant, jedoch als nicht wesentlich für die AKB eingestuft (kurz- bis langfristig mit sehr tiefem Risikopotenzial).



Eine quantitative Analyse der AKB zeigt, dass selbst gravierende Liquiditätsabflüsse bei den Firmenkontigeldern die AKB nicht sofort zu einer Kompensation entsprechender Gelder über den Geld- oder Kapitalmarkt zwingen würden.

Ferner wird unter den Annahmen im AKB-Basisszenario die Wahrscheinlichkeit von stark steigenden Refinanzierungskosten respektive einer eingeschränkten Marktliquidität gegenwärtig als tief eingestuft.



Transitorisches Risiko Die Refinanzierungsmöglichkeiten der Bank könnten sich erschweren respektive die Marktliquidität stark einschränken, weil der Übergang hin zu einer natur- und klimaverträglicheren und dekarbonisierten Wirtschaft einen hohen Liquiditätsbedarf auslöst. Infolge von steigenden Refinanzierungskosten oder einer eingeschränkten Marktliquidität könnte zudem die Erfüllung regulatorischer Liquiditätsanforderungen stark erschwert sein.
Risikoart Risikotyp Identifizierte Risikotypen in einem

physischen oder transitorischen Szenario
Wesentlichkeitsbeurteilung im AKB-Basisszenario
Operationelle Risiken und Resilienz (inkl. Rechts- und Compliance Risiken) Physisches Risiko Ein Einfluss des Klimawandels kann vor allem mittel- bis langfristig durch das Eintreten von physischen Risiken in Form von Naturkatastrophen ausgemacht werden. Diese können möglicherweise physische Schäden an den geschäftskritischen Infrastrukturen der AKB (beispielsweise Datenträger/Server) verursachen, was zu Datenverlusten oder Unterbrechungen beim Bankbetrieb führen kann. Die identifizierten naturbezogenen operationellen Risiken und Resilienz (physisch und transitorisch) wurden bewertet und als relevant, jedoch als nicht wesentlich für die AKB eingestuft

(kurz- bis langfristig mit sehr tiefem Risikopotenzial).




Der operative Betrieb der AKB verursacht geringe Treibhausgasemissionen und die AKB unterstützt in der Höhe der verbleibenden Emissionen Klimaschutzprojekte im In- und Ausland. Zudem hat die AKB im eigenen Betrieb das Umweltmanagementsystem ISO 14001:2015 eingeführt. Für kritische Geschäftsprozesse und Infrastrukturen sind im «Business Continuity Management» (BCM) der AKB und im Management der operationellen Resilienz Vorkehrungen getroffen und Prozesse bzw. Eskalationsprozedere definiert worden. Neue Produkte durchlaufen zudem einen umfassenden Genehmigungsprozess, der auch Greenwashing-Risiken berücksichtigt.

Transitorisches Risiko Im Kontext eines transitorischen Szenarios, d. h. beim Übergang zu einer dekarbonisierten und natur- und klimaverträglichen Wirtschaft, könnte die AKB infolge von neuen gesetzlichen Vorschriften (beispielsweise Bepreisung von CO2-Emissionen oder neue Umweltvorschriften im Betrieb) durch hohe finanzielle Belastungen betroffen sein. Ferner wäre es denkbar, dass die AKB von Klagen aufgrund des Vorwurfs des Greenwashings (beispielsweise bei der Lancierung von neuen nachhaltigen Produkten) betroffen sein könnte.
Reputationsrisiken Physisches und transitorisches Risiko Zu zögerliche oder als nicht ausreichend geltende Massnahmen gegen den Klimawandel können zu einem Ansehensverlust der Bank führen. Drittparteien könnten verstärkt auf die Bank aufmerksam werden, was potenziell zu öffentlichen Kampagnen oder zu einer negativen Berichterstattung über verschiedene Medien führen könnte (ausbleibendes Fachpersonal, Abzug Kundengelder, verminderte Kundennachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der AKB). Mit den steigenden regulatorischen Anforderungen im Bereich Klimabelange erhöht sich das Reputationsrisiko bei Nichterfüllung. Die identifizierten naturbezogenen Reputationsrisiken (physisch und transitorisch) wurden bewertet und als relevant, jedoch als nicht wesentlich für die AKB eingestuft (kurz- bis langfristig mit sehr tiefem Risikopotenzial).



Die AKB konzentriert sich bereits heute auf natur- und klimarelevante Aspekte und hat ein nachhaltiges Produktangebot aufgebaut. Die Geschäftsstrategie wird in Abstimmung mit verschiedenen Stakeholdern entwickelt, um ein Gleichgewicht zwischen Eigentümerinteressen, Regulierungen und unternehmerischer Freiheit zu wahren. Mit Massnahmen wie nachhaltigen Kreditkriterien und der Einführung umwelt- und sozialverträglicher Produkte und Dienstleistungen zeigt die AKB zudem ihr Engagement für Nachhaltigkeit.

4.4.3 Resilienz der Geschäftstätigkeit

Die AKB bewertet die Resilienz ihres Geschäftsmodells im Hinblick auf Natur- und Klimarisiken, indem sie sowohl den Einfluss finanzieller Risiken auf die Bank als auch strategische Herausforderungen für das Geschäftsmodell analysiert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bank auch langfristig auf Veränderungen durch Natur- und Klimafaktoren vorbereitet ist.

AKB als Universalbank mit Fokus auf das Hypothekargeschäft

Die AKB ist eine Schweizer Bank mit Sitz in Aarau, die sich geschäftsstrategisch vor allem auf das Kreditgeschäft konzentriert, insbesondere auf die Vergabe von Krediten zur Finanzierung von Immobilienobjekten im Kanton Aargau. In einem transitorischen oder physischen Szenario ist die Widerstandsfähigkeit der Geschäftstätigkeit vor allem bei der Hypothekenvergabe durch (indirekte) Abhängigkeiten von Umweltgütern (natürlichen Ressourcen) und Ökosystemdienstleistungen gekennzeichnet:

Einfluss eines physischen und transitorischen Szenarios auf die Geschäftstätigkeit

Die Abhängigkeit von Umweltgütern zeigt, dass eine zunehmende Knappheit dieser Ressourcen – insbesondere im Kontext physischer Klimaszenarien – zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann. Dies wirkt sich direkt negativ auf die Geschäftstätigkeit und -strategie der Bank bei der Hypothekenvergabe aus. Höhere Kosten für Rohstoffe oder Ressourcen verursachen beispielsweise steigende Baukosten und würden damit sowohl die Nachfrage nach Immobilien als auch die Finanzierung beeinträchtigen.

In einem transitorischen Szenario zielen Gesetze und Regularien darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen. Dies kann Einschränkungen oder Verteuerungen bei der Nutzung bestimmter Ressourcen nach sich ziehen – beispielsweise durch Umweltsteuern oder strengere Vorschriften. So könnten etwa Regelungen zur Gewinnung von Holz verschärft oder die Nutzung von Beton – aufgrund seiner hohen CO2-Emissionen in der Produktion – deutlich reguliert werden. Solche Massnahmen würden die Baukosten erhöhen und Immobilienprojekte verteuern.

Beurteilung Resilienz der Geschäftstätigkeit

Im Basisszenario der AKB, das von einer verzögerten Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft und verstärkten physischen Risiken im langfristigen Zeithorizont ausgeht, rücken insbesondere Themen wie Wasser- und Ressourcenknappheit in den Vordergrund. Physische Risiken könnten erhebliche Auswirkungen auf natursensitive Wirtschaftssektoren wie die Bauindustrie haben, was auch das Hypothekargeschäft betrifft. Das schrittweise Auftreten physischer Risiken schafft jedoch einen zeitlichen Spielraum für Marktinnovationen wie die Entwicklung von Ersatzstoffen für knappe natürliche Ressourcen. Zudem ermöglicht es betroffenen Unternehmen in natursensitiven Sektoren und der AKB selbst, ihre Geschäftsstrategien anzupassen.

In der Wesentlichkeitsbeurteilung wurde festgestellt, dass naturbezogene Finanzrisiken keine Top-Risiken für die Bank darstellen. Zusammen mit den strategischen Überlegungen in diesem Abschnitt wird die Resilienz der Geschäftsstrategie der AKB, insbesondere im Hypothekargeschäft, als robust bewertet. Die langfristige finanzielle Stabilität der Bank gilt als grundsätzlich gesichert, da kontinuierlich Massnahmen ergriffen werden, um auf langfristige Umwelt- und Klimaveränderungen vorbereitet zu sein. Zudem beobachtet die Bank aufmerksam die regulatorischen Entwicklungen, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.

4.5 Transitionsplan

Der Bankrat hat entschieden, einen quantitativen Absenkpfad (Dekarbonisierungsfahrplan) für die definierten Bereiche der Klimastrategie (eigener Betrieb, eigene Finanzanlagen und Kerngeschäft) zu veröffentlichen, wenn die Datenqualität zur Berechnung der finanzierten Emissionen insbesondere im Anlage- und Kreditgeschäft ausreichend hoch ist. So stammen z. B. die heute zur Verfügung stehenden GWR-Daten (Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister) zu über 60 % aus der Volkszählung im Jahr 2000 und sind entsprechend stark veraltet. Die AKB steht im Austausch mit dem Kanton Aargau und bietet Hand bei der Aktualisierung der Daten (siehe Kapitel 5.2.3).

Nichtsdestotrotz hat der Bankrat im Rahmen der Gesamtbankstrategie 2025–2028 das Ziel definiert, bis 2028 wissenschaftsbasierte Reduktionsziele für die Bereiche Anlage- und Hypothekargeschäft, Unternehmenskredite, den eigenen Betrieb sowie die eigenen Finanzanlagen zu erarbeiten. Im Jahr 2025 wurde der Fokus auf einen Transitionsplan für den eigenen Betrieb sowie das Hypothekargeschäft gelegt. Diese Reduktionsziele sind in der Erarbeitung und eine Veröffentlichung wird daraufhin regelmässig geprüft, abhängig von der regulatorischen Entwicklung und dem Marktumfeld.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

Damit die Bank ihr übergeordnetes Ziel – Netto-Null bis 2050 – erreichen kann, ist sie auf Gesetze angewiesen, welche die Verwendung fossiler Heizträger, z. B. bei Neubauten, verbietet. Eine breite politische Akzeptanz braucht es auch für weitere Massnahmen, die eine Steuerung über den Preis oder Ausschlusskriterien beinhalten. Diese Voraussetzungen sind heute nicht gegeben.

5 Kennzahlen und Ziele

5.1 Konzentrationsrisiken in klimasensitiven Sektoren

Klimasensitive Sektoren sind Wirtschaftsbereiche, die besonders anfällig sind auf Auswirkungen des Klimawandels oder neue gesetzliche Entwicklungen im Klimaschutz. Diese Sektoren reagieren besonders sensibel, da beispielsweise ihre Produktionsprozesse oder ihre Geschäftsstrategie eine relativ hohe Abhängigkeit von klimatischen Veränderungen oder einem gesetzlichen Klimaschutz aufweisen. Bei der Definition von klimasensitiven Sektoren orientiert sich die AKB an der Sektoren- bzw. NOGA-Code-Auswahl, die in der Datenerhebung «Climate-related Financial Risks» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zur Anwendung kommt. Zur genaueren Bestimmung von potenziellen naturbezogenen Kredit- und Liquiditätsrisiken der AKB in Bezug auf Unternehmen in klimasensitiven Sektoren erstellt die Bank auf monatlicher Basis:

Die Aussagekraft der bisherigen Exposure-Analyse zu klimabezogenen Finanzrisiken ist weiterhin begrenzt, da sie lediglich eine grobe statische Momentaufnahme darstellt und unter anderem nachhaltige Bestrebungen einzelner Unternehmen unberücksichtigt lässt. Vor diesem Hintergrund wurde im Geschäftsjahr 2025 eine vertiefende quantitative Analyse im Bereich der physischen Finanzrisiken durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind insbesondere in die Wesentlichkeitsbeurteilung naturbezogener Finanzrisiken eingeflossen (siehe auch Kapitel 4.4.2). Im Geschäftsjahr 2026 sind zusätzliche quantitative Analysen mit Fokus auf transitorische Risiken geplant.

Stichtag 31.12.2025
Aktiv-Seite Passiv-Seite
Ausgesetzte Limite in

CHF Mio.
in Prozent vom Total davon Blankolimiten in

CHF Mio. Total
in Prozent vom Total Exposure Firmenkonti in CHF Mio. in Prozent vom Total
Total 14 500 100,0 3 195 100,0 6 043 100,0
Nicht klimasensitive Sektoren 3 607 24,9 1 577 49,3 3 136 51,9
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 654 11,4 821 25,7 1 589 26,3
Gesundheits- und Sozialwesen 780 5,4 199 6,2 322 5,3
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 404 2,8 374 11,7 193 3,2
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 311 2,1 52 1,6 407 6,7
Rest 457 3,2 130 4,1 625 10,3
Klimasensitive Sektoren 10 894 75,1 1 618 50,7 2 908 48,1
Grundstücks- und Wohnungswesen 6 702 46,2 18 0,6 885 14,7
Baugewerbe/Bau 1 134 7,8 208 6,5 490 8,1
Verarbeitendes Gewerbe/Warenherstellung 948 6,5 498 15,6 633 10,5
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen 922 6,4 361 11,3 615 10,2
Energieversorgung 364 2,5 356 11,1 56 0,9
Verkehr und Lagerei 482 3,3 92 2,9 94 1,6
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 141 1,0 13 0,4 49 0,8
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 75 0,5 5 0,1 32 0,5
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung 74 0,5 25 0,8 45 0,7
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 53 0,4 42 1,3 9 0,1

Tabelle 3, Konzentrationsrisiken in klimasensitiven Sektoren

5.2 CO2-Bilanzierung

Die nachfolgenden Kennzahlen in den einzelnen Bereichen, insbesondere die Scope-3-Emissionen der Kategorie 15 gemäss Greenhouse Gas Protocol, gelten für das Geschäftsjahr 2025. Die Kennzahlen werden jeweils mit den Vorjahren (erstmalige Publikation für das Geschäftsjahr 2024) verglichen und Veränderungen kommentiert.

Gemäss Greenhouse Gas Protocol müssen Unternehmen die Basisjahremissionen neu berechnen, wenn wesentliche Änderungen in der Unternehmensstruktur oder der Methodik auftreten, damit die Scope-3-Emissionen über die Zeit konsistent verfolgt und verglichen werden können.

Wenn eine Kategorie oder eine Aktivität neu ins Scope-3-Inventory aufgenommen wird, wird dies kommuniziert.

Die Methoden und Daten zur Berechnung von finanzierten Emissionen (Scope 3, Kategorie 15) entwickeln sich kontinuierlich weiter. Unter bestimmten Umständen behält sich die AKB daher vor, die früheren Berichtszeiträume neu auszuweisen. Solche Umstände können unter anderem Änderungen in der Berechnungsmethode, neue Informationen, veränderte Datenverfügbarkeit, wesentliche Abweichungen oder bedeutende Veränderungen im Geschäftsmodell der AKB umfassen. Wird ein solcher Umstand bei der Vorbereitung der Berichterstattung der Bank identifiziert, prüft sie die Wesentlichkeit der Änderung, um festzulegen, ob eine Neuausweisung früherer Zeiträume erforderlich ist. Dabei wird die Wesentlichkeit im Verhältnis zu den insgesamt berichteten Emissionen sowie zu den sektorspezifischen Zielen bewertet. Die Beurteilung der Wesentlichkeit berücksichtigt den gesamten Kontext wie beispielsweise die Veränderung der Berechnungsmethode oder der Datenverfügbarkeit. Als Wesentlichkeitsschwelle wird eine Veränderung von 5 % der Gesamtemissionen definiert. In Fällen, in denen eine Neuausweisung ein sektorspezifisches Ziel oder den Fortschritt der Bank beeinflusst, legt die AKB die Ursachen und die Begründung offen. Neuausweisungen werden durch die Geschäftsleitung und durch den Bankrat genehmigt.

Methodik für Berechnung der Scope-3-Emissionen der Kategorie 15

Für Finanzinstitute sind die Scope-3-Emissionen der Kategorie 15 gemäss Greenhouse Gas Protocol – das heisst finanzierte Emissionen durch Investitions- und Finanzierungstätigkeiten – der bedeutendste Teil der CO2-Bilanzierung. Für die Berechnung und Offenlegung der finanzierten Treibhausgasemissionen nutzt die AKB den globalen Standard von Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). Der globale Standard zielt darauf ab, einen standardisierten Ansatz für die Berechnung der finanzierten Emissionen bereitzustellen. So können Finanzinstitute einen robusten, transparenten und über die Zeit und Anlageklassen vergleichbaren Ansatz nutzen. Dieser Standard wurde von Greenhouse Gas Protocol geprüft und entspricht den Anforderungen, die im Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard für Kategorie 15, Investitionstätigkeiten, festgelegt sind.

Die eingeschränkte Datenverfügbarkeit und -qualität ist zurzeit noch eine der grössten Herausforderungen bei der Berechnung von finanzierten Emissionen. Durch den Einsatz von geschätzten oder Proxy-Daten können Finanzinstitute emissionsintensive Bereiche in ihren Kredit- und Anlageportfolios besser identifizieren. Der PCAF-Standard bietet Richtlinien zur Bewertung der Datenqualität je nach Anlageklasse, wodurch die Transparenz bzgl. Datenqualität erhöht wird, und schlägt Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität vor. Der PCAF-Datenqualitätsscore (engl. Data Quality Score) mit einer Skala von 1 bis 5 gibt an, wie verlässlich die zugrunde liegenden Daten für die Emissionsberechnung sind. Ein Score von 5 steht für eine niedrige Datenqualität und eine hohe Unsicherheit bei den Emissionen, während ein Score von 1 eine hohe Datenqualität und damit eine genauere Berechnung der zugrunde liegenden Emissionen zulässt. Bei einem hohen Score können die tatsächlichen Emissionen stärker von den angegebenen Werten abweichen als bei einem niedrigen Score. Diese Abweichung kann in beide Richtungen erfolgen, sodass eine Verbesserung des Scores im Laufe der Zeit nicht unbedingt zu geringeren Emissionen führt.

Für die Emissionsberechnung wurde das Portfolio in die fünf von PCAF definierten Asset-Klassen (Asset Classes) eingeteilt: Hypotheken Wohnliegenschaften (Mortgages), Hypotheken übrige Liegenschaften (Commercial Real Estate), Unternehmenskredite (Business Loans and Unlisted Equity), kotierte Aktien und Unternehmensobligationen (Listed Equity and Corporate Bonds) sowie Staatsanleihen (Sovereign debt).2) In die Ökobilanzierung der AKB im eigenen Betrieb sowie der finanzierten Emissionen wurden weitere Treibhausgase wie Methan, Stickoxide wie Lachgas etc. einberechnet. Die Angabe erfolgt in «CO2-Äquivalenten (CO2e)».

2) Der PCAF-Standard kennt zwei weitere Asset-Klassen: Motor Vehicle Loans und Project Finance. Diese sind für die AKB nicht relevant.

Metriken

Die Offenlegung der natur- und klimabezogenen Kennzahlen fokussiert sich primär auf die Angabe der Treibhausgasemissionen im eigenen Betrieb wie auch die finanzierten Emissionen in «CO2e». Dies entspricht dem aktuellen Branchenstandard und lässt einen Vergleich zu. Zudem lassen sich damit Klimaziele berechnen und setzen.

Ein interner CO2-Preis ist aufgrund der Grösse der AKB schwierig einzuführen. Die Vergütung der Geschäftsleitung ist allerdings an das Erreichen der Klimaziele gekoppelt (Kapitel «Nachhaltige Unternehmensführung» im Nachhaltigkeitsbericht). Die Offenlegung weiterer Kennzahlen, insbesondere im Risikobereich, wird laufend erarbeitet und geprüft.

5.2.1 Eigener Betrieb

Entwicklung im Berichtsjahr

Methodik und Daten

Die betriebseigenen Emissionen werden gemäss Greenhouse Gas Protocol erhoben und berechnet. Diese inkludieren alle Emissionen im eigenen Betrieb inklusive Scope-3-Emissionen (Abbildung 4). Seit 2023 werden die Emissionen der internen und externen AKB-Events mit über 250 Teilnehmenden berechnet und fliessen in die CO2-Bilanzierung im eigenen Betrieb mit ein. Eine externe Prüfung der Bilanz ist aktuell nicht vorgesehen.

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Abbildung 4, Systemgrenzen der CO2-Bilanzierung im eigenen Betrieb

Emissionen

Die Treibhausgasemissionen nahmen 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 12 % ab und betrugen 413 t CO2e. Die Abnahme ist auf den geringeren Papierverbrauch, die Umstellung auf Fernwärme in der Niederlassung Frick sowie die geringeren Besucherzahlen an den AKB-Events zurückzuführen. Den grössten Teil der Emissionen im eigenen Betrieb verursacht die Gebäudeenergie (51,5 %), gefolgt vom Reiseverkehr (18,5 %), dem Papierverbrauch (12,1 %) und den AKB-Events (11,2 %).

Die AKB leistet in der Höhe der verbleibenden Emissionen aus dem eigenen Betrieb ihren Beitrag zum Klimaschutz mit verschiedenen Klimaschutzprojekten im In- und Ausland. Die unterstützten Klimaschutzprojekte sind auf akb.ch/nachhaltigkeit einsehbar.

CO2-Bilanzierung im eigenen Betrieb

GRI

Einheit

2023

2024

2025

Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

305-1

in Tonnen CO2-Äquivalente

63,9

92,4

86,4

Papier

32,9

57,3

49,8

Trinkwasser

3,9

4,1

4,4

Geschäftsreisen (interne Fahrzeuge)

27,1

31,0

32,2

Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)

305-2

267,1

239,3

208,7

Stromverbrauch

14,1

13,1

12,2

Fossile Heizenergie

235,9

208,4

178,5

Fernwärme und -kühle

17,1

17,7

18,0

Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

305-3

129,1

138,4

118,1

Abfall

30,8

31,3

27,7

Geschäftsreisen (externe Fahrzeuge)

39,7

47,9

44,3

AKB-Events

58,6

59,2

46,1

Total THG-Emissionen (exkl. finanzierte Emissionen)

460,1

470,0

413,2

Intensität der THG-Emissionen pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter

305-4

0,5

0,5

0,4

Tabelle 4, CO2-Bilanzierung im eigenen Betrieb

Zielbild und Massnahmen

Die AKB erarbeitet momentan einen quantitativen Absenkpfad für den eigenen Betrieb. Der Fokus soll insbesondere auf Gebäudesanierungen und dem Ersatz der fossilen Heizsysteme liegen wie auch auf dem Reiseverkehr und den AKB-Events.

Die AKB will im eigenen Betrieb bereits heute als Vorbild vorangehen und setzt dabei auf folgende Massnahmen:

5.2.2 Eigene Finanzanlagen

Entwicklung im Berichtsjahr

Methodik und Daten

Die Methodik zur Berechnung der finanzierten Emissionen entspricht derjenigen des Anlagegeschäfts und wird im Kapitel 5.2.5 ausführlich beschrieben.

Das Finanzanlagenportfolio bei der AKB (Bilanzwert von CHF 2,9 Milliarden per 31.12.2025) wird grundsätzlich zur Bewirtschaftung von regulatorischen Liquiditätsanforderungen gehalten. Es werden daher keine spezifischen Renditeziele verfolgt. Das Portfolio der AKB besteht primär aus Pfandbriefen, Sovereign- und Sub-Sovereign-Bonds (Staatsanleihen) und nur zu einem kleinen Teil aus Unternehmensanleihen.

Finanzierte Emissionen

Die finanzierten Emissionen der eigenen Finanzanlagen werden jährlich erhoben. Da gemäss PCAF aktuell kein Konzept zur Messung der finanzierten Emissionen von Pfandbriefen und Sub-Sovereigns vorliegt, ist der Abdeckungsgrad der messbaren finanzierten Emissionen aufgrund des geringen Anteils an Corporate- und Sovereign-Anleihen im Finanzanlagenportfolio gering. Daher hat sich die AKB entschlossen, zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts keine Kennzahlen dazu zu publizieren. Die Bank prüft laufend eine Veröffentlichung der finanzierten Emissionen des Finanzanlagenportfolios.

Zielbild und Massnahmen

Auch bei den eigenen Finanzanlagen will die AKB im Sinne einer Vorbildfunktion Verantwortung übernehmen. Der Fokus liegt dabei auf der Stossrichtung «Umsetzung». Die AKB legt aktuell noch keine Kennzahlen offen, da die Abdeckung und Qualität zu tief ist (Stossrichtung «Transparenz»).

5.2.3 Hypothekargeschäft

Entwicklung im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr hat sich die AKB auf die Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans konzentriert. Dieser wurde für die beiden Portfolios «Mortgages» und «Commercial Real Estate» erstellt. Konkrete Massnahmen zur Umsetzung des Fahrplans sollen im Jahr 2026 definiert werden. Im Jahr 2025 hat die AKB folgende Massnahmen für die Erreichung des Zielbilds 2028 unternommen:

Methodik und Daten

Gemäss dem Bundesamt für Umwelt werden, Stand 2025, rund 22 % aller Treibhausgasemissionen in der Schweiz durch Gebäude verursacht.3) Das Hypothekarportfolio macht mit insgesamt 94 % volumenmässig den grössten Anteil am Kreditportfolio der AKB aus.

3) www.bafu.admin.ch/de/treibhausgasinventar

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Abbildung 5, Kreditportfolio der AKB per 31.12.2025

Gemäss PCAF-Standard wird der Bank jeweils der Anteil der Emissionen der Liegenschaft zugewiesen, den sie auch finanziert. Die Emissionsberechnung für das Hypothekarportfolio der AKB wurde von der IAZI AG durchgeführt. Für die Berechnungen der CO2-Emissionen einer Liegenschaft werden Daten wie das Baujahr, das Heizsystem, die Wohnfläche oder die Bauqualität verwendet. In die Berechnungen fliessen zwei Emissionskategorien ein.

Der Anteil an den Emissionen, welcher der Bank zugewiesen wird, drückt sich im Zurechnungsfaktor (Attribution Factor) aus. Der Zurechnungsfaktor bei den Gebäuden entspricht dem Verhältnis zwischen dem ausstehenden Kreditbetrag (Hypothek) und dem relevanten Verkehrswert der Liegenschaft.

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Für die Berechnung der finanzierten Emissionen werden daher die jährlichen Gebäudeemissionen, die von der IAZI AG pro Objekt gerechnet wurden, mit dem sogenannten Zurechnungsfaktor multipliziert.

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Die Treibhausgasemissionen werden intensitätsbasiert (kg CO2e/m2) und absolut (t CO2e) ausgewiesen.

Bei der Berechnung der CO2-Emissionen fokussiert sich die AKB auf die Bilanzposition «Hypothekarforderungen» gemäss publizierter Jahresrechnung.

Finanzierte Emissionen

Der Stichtag für die Berechnung der finanzierten Emissionen ist der 31. Dezember 2025.

Anlageklasse

Ausstehender Betrag (Mio. CHF) 4)

Scope 1+2- Emissionen (t CO2e)

Emissions- Intensität (kg CO2e/m 2)

Abdeckung (in Prozent)

Data Quality Score (PCAF)

2025

Hypotheken Wohnimmobilien 5)

12 923

67 080

25

100,0

4,0

Hypotheken übrige Liegenschaften 6)

12 964

97 247

26

100,0

4,0

2024

Hypotheken Wohnimmobilien 5)

12 292

68 272

26

100,0

4,0

Hypotheken übrige Liegenschaften 6)

12 169

83 080

31

99,9

4,0

4) Die Zahlen werden vor allfälligen Korrekturbuchungen übernommen und temporäre Überschreitungen ausgeschlossen. Die Treibhausgasemissionen konnten für 94,8 % aller Hypothekarforderungen berechnet werden.

5) Die Anlageklasse «Hypotheken Wohnimmobilien» entspricht der PCAF-Anlageklasse «Mortgages». Sie enthält alle Einfamilien-, Zweifamilien-, Terrassen- und Ferienhäuser sowie Eigentums- und Ferienwohnungen, die selbst genutzt werden.

6) Die Anlageklasse «Hypotheken übrige Liegenschaften» entspricht der PCAF-Anlageklasse «Commercial Real Estate». Sie enthält alle nicht selbst genutzten Wohnimmobilien sowie Büro- und Gewerbeliegenschaften.

Die Datenverfügbarkeit und -qualität beeinflussen die Resultate massgeblich. Gemäss PCAF-Standard liegt der Data Quality Score beim Hypothekarportfolio der AKB bei 4, da die AKB den Liegenschaftstyp, die Nutzfläche, den Standort und den Heizträger der Liegenschaft kennt. Aufgrund der gegebenen Datenlage und der getroffenen Annahmen sind die ermittelten Werte jedoch weiterhin als Annäherung an die tatsächlichen Emissionen zu verstehen. Dies kommt auch durch den Data Quality Score von 4 klar zum Ausdruck. Dieser hohe Score zeigt, dass die Berechnung der Emissionsdaten derzeit noch ungenau ist, da die AKB unter anderem keine tatsächlichen Verbrauchsdaten von ihren Kundinnen und Kunden erfasst und daher auf Durchschnittswerte zurückgreifen muss. Die Daten zu den Heizträgern der finanzierten Liegenschaften werden vom Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) bezogen. Die GWR-Daten im Marktgebiet der AKB sind stark veraltet und stammen zu einem Grossteil noch aus der Volkszählung im Jahr 2000. Folglich ist die Datenqualität nicht zufriedenstellend. Die AKB arbeitet zusammen mit dem Kanton Aargau an der Verbesserung der Daten.

Im Vergleich zum Jahr 2024 konnte der Anteil der von der AKB finanzierten Liegenschaften, bei denen kein Heizträger erfasst ist, von 21 % auf 17 % reduziert werden. Der Anteil der Liegenschaften mit Wärmepumpe stieg im selben Zeitraum von 24 % auf 28 %. Bei 90 % der Liegenschaften, die in den Jahren 2024 und 2025 von der AKB finanziert wurden, blieb der im GWR erfasste Heizträger unverändert, bei 10 % kam es zu einer Anpassung. Der grösste Teil der Veränderungen ist auf die verbesserte Datenqualität zurückzuführen. Der Grossteil der neu finanzierten Liegenschaften hatte einen negativen Einfluss auf die CO2-Bilanz der AKB. Im Berichtsjahr hat sich zudem die Energiebezugsfläche der finanzierten Gewerbe- und Industrieliegenschaften deutlich vergrössert. Aufgrund der gleichbleibenden durchschnittlichen Belehnung dieser Liegenschaften stiegen die absoluten Emissionen des Commercial-Real-Estate-Portfolios.

Zielbild und Massnahmen

Die AKB hat noch keinen Transitionsplan publiziert, erarbeitet allerdings aktuell einen Dekarbonisierungsfahrplan. Im Jahr 2026 soll dieser weiter verfeinert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt momentan auf der Verbesserung der Datenqualität und der Weiterführung von finanziellen Anreizen für die Kundinnen und Kunden zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Liegenschaften. Diese Massnahmen sind entscheidend, um eine verlässliche Grundlage für zukünftige Zielvorgaben zu schaffen. Weiter hat die AKB für die Klimastrategieperiode 2025–2028 ein klares Zielbild für das Hypothekargeschäft definiert. Es zielt darauf ab, die Handlungsfelder «Ressourcenschonender, energieeffizienter und CO2-freier Gebäudepark» und «Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung» des Kantons Aargau aktiv zu unterstützen. Bis 2028 wurden deshalb mehrere konkrete Ziele für den Hypothekarbereich festgelegt:

5.2.4 Unternehmenskredite

Entwicklung im Berichtsjahr

Im Jahr 2025 hat die AKB folgende Massnahmen für die Erreichung des Zielbilds 2028 eingeführt:

Methodik und Daten

Die AKB verwendet zur Berechnung der Emissionen im Unternehmenskreditportfolio die international anerkannte Methode von PCAF. Um die finanzierten Emissionen von Unternehmenskrediten zu bestimmen, muss die AKB wie bei den Hypotheken zuerst die Emissionen des Unternehmens kennen. In einem zweiten Schritt wird der Anteil der AKB an diesen Emissionen, der sogenannte Zurechnungsfaktor, festgelegt.

Derzeit veröffentlichen nur wenige von der AKB finanzierte Unternehmen ihre Emissionsdaten. Bei börsenkotierten Unternehmen, die ihre Daten offenlegen, nutzt die AKB die MSCI-ESG-Datenbank, um auf diese Informationen zuzugreifen. Bei nicht börsenkotierten, aber grossen Unternehmen greift die AKB auf die publizierten Kennzahlen der Unternehmen zurück. Die AKB hat aktuell keinen Zugriff auf die Emissionsdaten von Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen nicht offenlegen. Deshalb schätzt die AKB für diese Unternehmen die Emissionen anhand der von PCAF veröffentlichten branchenspezifischen Emissionsfaktoren pro Million Euro Umsatz.

Für die Schätzung der CO2 -Emissionen der Unternehmen nutzt die AKB die Exiobase-Emissionsfaktoren für fortgeschrittene Volkswirtschaften (Advanced Economies)7), da diese Emissionsfaktoren gemäss PCAF robuster sind als länderspezifische Faktoren. Die Emissionsfaktoren werden von PCAF von der Exiobase-Datenbank herangezogen. Exiobase hat eine eigene Sektorklassifikation. Um die in der Schweiz gebräuchliche NOGA-Klassifikation mit den Faktoren zu verbinden, stellt PCAF eine Mappingtabelle zur Verfügung.

Es werden jeweils die aktuellen, verfügbaren Emissionsfaktoren verwendet. Die Emissionsfaktoren pro Million Euro Umsatz pro Branche werden in der PCAF-Datenbank nicht jährlich aktualisiert. Die AKB nutzt die im Jahr 2025 publizierten Faktoren, die noch auf Daten von 2019 basieren. Auch bei Unternehmen, die ihre Emissionen offenlegen, kommt es zu einer Verzögerung von mindestens einem Jahr, bis die Daten in die Berechnungen der AKB einfliessen können. Dies liegt daran, dass die Unternehmen ihre Emissionsdaten in der Regel jährlich mit dem Jahresabschluss veröffentlichen und MSCI ESG sowie auch die AKB Zeit benötigen, um diese zu prüfen und die Datenbank zu aktualisieren. Diese Verzögerungen sind PCAF bekannt. Insbesondere bei den branchenspezifischen Exiobase-Emissionsfaktoren der PCAF-Datenbank sind grössere Veränderungen unwahrscheinlich. Bei den veröffentlichten Emissionsdaten wird diese Verzögerung akzeptiert. Wichtig ist, dass stets die aktuellsten Daten verwendet werden. Die finanzierten Emissionen im Unternehmenskreditbereich werden gemäss PCAF-Formel mithilfe der jährlichen Emissionen eines Unternehmens und dem Zurechnungsfaktor aus Sicht der AKB berechnet. Der Zurechnungsfaktor ist das Verhältnis zwischen dem ausstehenden Kreditbetrag und der Bilanzsumme des Unternehmens.

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Bei Unternehmen, die keine THG-Emissionen offenlegen, werden die Emissionsfaktoren der PCAF-Datenbank herangezogen. Die Emissionsfaktoren sind in t CO2e/Million Euro-Umsatz der spezifischen Branche angegeben. Für die Berechnung der Emissionen der finanzierten Unternehmen sind deshalb zwei weitere Schritte notwendig:

1. Umrechnung des Emissionsfaktors: Der Emissionsfaktor der PCAF-Datenbank (in CO2e/Mio. EUR Umsatz) wird mit dem Jahresmittelkurs)8) von 2019 in Schweizer Franken umgerechnet und inflationsbereinigt)9) für das aktuelle Reportingjahr, da die Emissionsfaktoren aus dem Jahre 2019 stammen.

2. Emissionen des Unternehmens: Der bereinigte Emissionsfaktor wird mit dem Umsatz des Unternehmens multipliziert. Daraus resultieren die Gesamtemissionen des Unternehmens.

Die Höhe des ausstehenden Kredits wird per Stichtag (jeweils 31.12.) bestimmt. Im Normalfall sind Unternehmen, die von der AKB finanziert werden, verpflichtet, jährlich ihre Bilanz und Erfolgsrechnung der AKB einzureichen.

7) World Economic Outlook Database – Groups and Aggregates

8) Jahresmittelkurse WPE | ESTV (admin.ch)

9) Konsumentenpreise – Total | Datenportal der SNB

Bei den börsenkotierten Unternehmen, die ihre THG-Emissionen offenlegen, übernimmt die AKB den Data Quality Score von MSCI ESG, der mit dem Data Quality Score gemäss PCAF-Standard übereinstimmt. Falls die Scope-3-Emissionen durch das Unternehmen nicht offengelegt werden und daher von MSCI ESG geschätzt werden müssen (Data Quality Score von 4), verwendet die AKB stattdessen die eigene Schätzung mittels PCAF-Emissionsfaktoren. Damit wird verhindert, dass zur Berechnung der Scope-3-Emissionen der finanzierten Unternehmen zwei unterschiedliche Schätzmethoden miteinander vermischt werden. Bei den Unternehmen, die ihre Emissionen offenlegen, aber die Daten nicht in der MSCI-ESG-Datenbank verfügbar sind, nutzt die AKB die Definition von PCAF für die Festlegung des Data Quality Scores. Für alle Unternehmen, bei denen die AKB die Emissionen schätzt, gilt Folgendes: Wenn die Bilanz- und Erfolgsrechnungszahlen des Unternehmens vorliegen, dann liegt der Data Quality Score bei 4. Wenn die Daten nicht vorliegen oder älter als zwei Jahre alt sind, dann vergibt die AKB einen Data Quality Score von 5. Durch dieses Vorgehen stellt die AKB sicher, dass veraltete oder fehlende Finanzdaten korrekt berücksichtigt und als weniger verlässliche Grundlage für die Emissionsberechnung gewertet werden.

Die AKB finanziert nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch ganze Firmengruppen. Da die Emissionsfaktoren für den NOGA-Code von Holdinggesellschaften in der Regel sehr tief sind und somit nicht die tatsächliche Emissionsintensität der Aktivitäten der Gruppe widerspiegelt, wendet die AKB eine spezifische Methode zur Berechnung der finanzierten Emissionen an. Statt die Emissionsfaktoren der Holdinggesellschaft zu verwenden, ordnet die AKB die Kredite dem NOGA-Code der umsatzstärksten Tochtergesellschaft zu. Dadurch wird sichergestellt, dass die Emissionen dem tatsächlichen Sektor zugeordnet werden, in dem die operative Tätigkeit der Firmengruppe grösstenteils stattfindet. Diese Methode ermöglicht eine realistischere und genauere Zuteilung der Emissionen, als die Kredite der Holdinggesellschaften pauschal als emissionsarm auszuweisen. Dieses Vorgehen setzt jedoch voraus, dass die AKB alle Tochtergesellschaften der Firmengruppe finanziert, um ein vollständiges Bild der Gruppenstruktur und der Emissionen zu erhalten. Falls dies nicht der Fall ist, bleibt die Zuordnung zum umsatzstärksten finanzierten Tochterunternehmen dennoch die «korrektere» Darstellung, um die tatsächliche Nutzung der finanzierten Mittel besser abzubilden.

Bei der Messung der Unternehmenskredite fokussiert sich die AKB auf die Forderungen gegenüber Firmenkunden gemäss publizierter Jahresrechnung. In dieser Kategorie werden auch die Covid-Kredite erfasst, die während der Pandemie ohne detaillierte Kreditprüfung vergeben und durch die Schweizerische Eidgenossenschaft abgesichert wurden. Da diese Kredite keine reguläre Kreditprüfung durchliefen, werden für sie keine CO2-Emissionen publiziert.

Finanzierte Emissionen

Bei den ausgewiesenen finanzierten Emissionen fokussiert sich die AKB auf die Forderungen gegenüber Kundinnen und Kunden. Für die Messung der finanzierten Emissionen per 31. Dezember 2025 konnte die AKB eine Abdeckung von 92,5 % 11) erzielen.

Scope 1+2

Scope 3

Anlageklasse

Ausstehender Betrag (Mio. CHF) 10)

Emissionen (t CO2e)

Footprint (t CO2e/CHF Mio. Kreditbean- spruchung)

Data Quality Score (PCAF)

Emissionen (t CO2e)

Footprint (t CO2e/CHF Mio. Kreditbean- spruchung)

Data Quality Score (PCAF)

2025

Forderungen gegenüber Kunden

1 853

390 744

213

3,8

468 141

255

4,0

2024

Forderungen gegenüber Kunden

1 862

395 884

217

4,0

614 150

337

4,0

10) Die Zahlen werden vor allfälligen Korrekturbuchungen übernommen und temporäre Überschreitungen werden ausgeschlossen.

11) Für Kredite ohne zugewiesenen NOGA-Code und Covid-Kredite werden keine CO2-Emissionen berechnet.

Die ermittelten Daten sind Schätzwerte, wie der Data Quality Score verdeutlicht. Die Einteilung des Portfolios nach NOGA-Codes erlaubt keine Bewertung des Klimaschutzengagements der einzelnen Kundinnen und Kunden. Aufgrund fehlender Daten werden Unternehmen unabhängig von ihrem Beitrag zur Emissionsreduktion gleich beurteilt. Dies kann dazu führen, dass Kundinnen und Kunden mit umfangreichen Klimaschutzmassnahmen höhere Emissionen zugewiesen bekommen, während diejenigen ohne entsprechende Aktivitäten niedrigere Emissionen erhalten, als dies in der Realität der Fall ist. Trotz der begrenzten Datenlage und der hohen Ungenauigkeit der Schätzungen verfolgt die AKB das Ziel, durch die Offenlegung der finanzierten Emissionen im Unternehmenskreditbereich die ökologischen Auswirkungen der eigenen finanziellen Aktivitäten umfassend zu verstehen und die bestehenden Finanzierungsstrategien weiter zu optimieren.

Die Emissionsfaktoren der PCAF-Datenbank basieren auf veröffentlichten sowie geschätzten Emissionen pro Branche. Je mehr Unternehmen ihre Daten offenlegen, desto präziser werden auch die Emissionsfaktoren in der PCAF-Datenbank. Durch die Offenlegung der finanzierten Emissionen im Unternehmenskreditbereich trägt die AKB zu einem besseren Verständnis der CO2-Emissionen der Schweiz bei und bekräftigt ihr Engagement für die Klimaziele des Bundes und des Kantons Aargau.

Im Jahr 2025 blieb der Anteil der Kreditbeanspruchung in emissionsintensiven Sektoren im Vergleich zu 2024 unverändert bei 27 %. Gleichzeitig stieg der Umsatzanteil der Unternehmen, die diesen Sektoren zugeordnet sind, von 32 % auf 39 %. Ebenso erhöhte sich der Anteil der Bilanzsumme dieser Unternehmen von 33 % auf 40 %. Trotz der Veränderungen in Umsatz und Bilanzsumme der Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren blieben die Scope-1- und Scope-2-Emissionen insgesamt weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres. Dies liegt daran, dass sich die Effekte von steigendem Umsatz und steigender Bilanzsumme bei gleichbleibender Kreditvergabe weitgehend ausgleichen. Der deutliche Rückgang der Scope-3-Emissionen ist insbesondere auf den Wegfall eines grösseren Kredits im Sektor «Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren» sowie auf eine verbesserte Datenqualität infolge neu publizierter, präziserer Emissionsdaten von zwei weiteren Kreditnehmenden desselben Sektors zurückzuführen. Die sektorale Zuordnung der Kredite erwies sich über die beiden Berichtsjahre hinweg als weitgehend stabil: 99 % der beanspruchten Kredite blieben demselben NOGA-Code zugeordnet. Bei den verbleibenden 1 % erfolgte aufgrund von Datenaktualisierungen eine Neuzuordnung des NOGA-Codes.

Eine Aufteilung der Kreditlimiten nach Branchen ist im Nachhaltigkeitsbericht im Kapitel «Nachhaltigkeit im Finanzierungsgeschäft» ersichtlich.

Zielbild und Massnahmen

Die AKB verzichtet aktuell auf einen Transitionsplan. Die bestehenden Daten und Schätzungen sind nicht ausreichend präzise, um fundierte und verlässliche Zielvorgaben zu definieren. Aktuell basieren die meisten der finanzierten Emissionen auf Schätzungen mittels durchschnittsbasierter Emissionsfaktoren. Diesen liegen wiederum Branchendurchschnitte zugrunde, wodurch sie nicht die spezifischen Gegebenheiten oder Massnahmen der einzelnen Unternehmen reflektieren. Das erschwert es, einen konkreten Absenkpfad zu erstellen, der den tatsächlichen Fortschritt auf dem Weg zu Netto-Null im Jahr 2050 realistisch abbildet. Die AKB fokussiert sich daher vorerst auf die Verbesserung der Datenqualität. Ziel ist es, auch die CO2-Bilanzierungen von nicht börsenkotierten Unternehmen bei der AKB erfassen zu können, um so auch den Data Quality Score laufend zu verbessern.

Trotz des Verzichts auf einen Transitionsplan hat die AKB auch für die Unternehmenskredite ein Zielbild für die Strategieperiode 2025–2028 definiert. Dieses unterstützt insbesondere das Handlungsfeld «Klimaneutrale Industrie und Gewerbe basierend auf Kreislaufwirtschaft» des Kantons Aargau. Verschiedene Massnahmen wurden dafür festgelegt:

5.2.5 Anlagegeschäft

Entwicklung im Berichtsjahr

Im Jahr 2025 hat die AKB folgende Massnahmen für die Erreichung des Zielbilds 2028 unternommen:

Methodik und Daten

Die AKB berechnet die finanzierten Emissionen für die gesamten von der AKB verwalteten Vermögen (Assets under Management [AuM]). Das umfasst die Vermögensverwaltungsmandate der AKB und die AKB Portfoliofonds. Zur Berechnung der Emissionen, die durch die Unternehmen sowie die Emittenten, die Bestandteil der Portfolios sind, ausgestossen werden, wendet die AKB für alle Asset-Klassen (Asset Classes) die international anerkannten Methoden von PCAF an. Bei den Asset-Klassen kotierte Aktien und (kotierte) Unternehmensobligationen erachtet die AKB die Datenqualität als genügend und berichtet entsprechend dazu. Auch Kollektivanlagen, die in diese beiden Asset-Klassen investiert sind, werden in die Berichterstattung miteinbezogen. Die übrigen Asset-Klassen werden offengelegt, sobald sich die Aussagekraft der Daten verbessert hat.

Für die Kalkulation der Emissionen der beiden Anlageklassen wird zuerst der Zurechnungsfaktor berechnet:

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Der Unternehmenswert inklusive Liquidität entspricht dem Enterprise Value Including Cash (EVIC):

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Falls der EVIC für das betreffende Unternehmen nicht bekannt ist (z. B. bei Finanzunternehmen), dann wird die Methode für nicht kotierte Unternehmen gemäss PCAF verwendet, das heisst die Bilanzsumme anstelle von EVIC:

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Die Berechnung der finanzierten Emissionen erfolgt analog zu den Unternehmenskrediten:

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Die Emissionsdaten (Scope 1, 2 und 3) stammen aus der Datenbank von MSCI ESG und basieren, wo vorhanden, auf rapportierten Daten. Ein substanzieller Teil der Daten, vor allem Scope-3-Emissionen, basiert auf Schätzungen, die gemäss international anerkannten Standards von MSCI ESG vorgenommen werden. Der Data Quality Score gemäss PCAF ermöglicht eine Aussage über den Anteil an berichteten vs. geschätzten Daten.

Da die Datenqualität und -verfügbarkeit für diese Asset-Klassen eine gewisse Aussagekraft der Messung gewährleisten, entspricht die Publikation von Klimadaten für diese beiden Vermögensklassen einem weitverbreiteten Vorgehen in der Vermögensverwaltungsbranche. Auch die Indikatoren der Swiss Climate Scores beziehen sich auf die beiden Asset-Klassen kotierte Aktien und Unternehmensobligationen.

Die AKB setzt neben Direktanlagen in den von ihr verwalteten Portfolios ebenfalls Kollektivanlagen ein. Zur Kalkulation der finanzierten Emissionen von Kollektivanlagen der Asset-Klassen kotierte Aktien und Unternehmensobligationen verwendet die AKB, wo vorhanden, Swiss-Climate-Scores-Kennzahlen von MSCI ESG 13). Diese werden gemäss denselben Methoden wie oben beschrieben durch MSCI ESG berechnet.

Die hier vorliegenden Kennzahlen beziehen sich auf die – wie im Abschnitt «Methodik und Daten» beschrieben – gesamten von der AKB verwalteten Vermögen von CHF 8,1 Milliarden per 31. Dezember 2025. Die hier ausgewiesenen Asset-Klassen bilden rund 64 % der gesamten AuM der AKB ab. Davon sind für rund 94 % die Emissionsdaten verfügbar.

Die Swiss Climate Scores zu den einzelnen AKB Portfoliofonds, inklusive CO2e-Fussabdruck und CO2e-Intensität, können auf akb.ch/anlagefonds abgerufen werden.

Finanzierte Emissionen

Emissionen (t CO2e)

CO2e-Fussabruck (t CO2e/Mio CHF Anlagevolumen)

CO2e-Intensität (t CO2e/Mio CHF Umsatz)

Data Quality Score (PCAF)

Abdeckung (in Prozent) 1)

Anlageklasse

Scope 1+2

Scope 3

Scope 1+2

Scope 3

Scope 1+2

Scope 3

Scope 1+2

Scope 3

2025

Kotierte Aktien/ Unternehmensobligationen

176 163

945 426

31

168

67

589

1,4

2,1

96,0

2024

Kotierte Aktien/ Unternehmensobligationen

173 307

877 407

36

180

74

740

2,1

2,2

94,0

12) Die Abdeckung, wie in dieser Tabelle aufgeführt, bezieht sich auf die Verfügbarkeit von Klimadaten innerhalb der Anlageklassen.

13) MSCI ESG verwendet für diese Berechnungen die jeweilige Fondszusammensetzung per 30.09.2025.

Zielbild und Massnahmen

Das zentrale Element des Zielbildes 2028 bildet die Erhöhung des Anteils der Paris-kompatiblen Titel in den Anlageuniversen (Aktien, Obligationen, Fonds) und in den von der AKB verwalteten Portfolios auf über 50 % bis 2028. «Paris-kompatibel» bedeutet: Anlagen, die einen positiven Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen sowie Emittenten, die glaubwürdige Klimaziele formuliert haben und diese auch umsetzen. Weiter sind damit Anlageformen gemeint, die einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten, wie zum Beispiel Green Bonds.

Die AKB hat für das Anlagegeschäft im Zielbild 2028 ebenfalls Massnahmen beschlossen, deren übergeordnetes Ziel die absolute Senkung der finanzierten Emissionen ist. Aufgrund der tiefen Datenqualität erachtet es die AKB jedoch noch nicht als sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt Absenkpfade für die Anlagelösungen der AKB zu definieren.

Die Massnahmen zur Absenkung der finanzierten Emissionen fokussieren auf Investitionen in die Transition in eine fossilfreie Wirtschaft und auf Engagement, d. h. auf den Dialog und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Emittenten sowie mit den Kundinnen und Kunden der AKB. Weitere Ausschlüsse, die über diejenigen des nachhaltigen Anlagekonzepts (akb.ch/nachhaltiges-anlegen) hinausgehen, sollen so weit wie möglich vermieden werden. Folgende klimasensitive Branchen und Geschäftsfelder werden bereits seit 2021 aufgrund des nachhaltigen Anlagekonzepts ausgeschlossen:

Alle weiteren Ausschlüsse sowie zusätzliche Informationen zum nachhaltigen Anlagekonzept der AKB sind unter akb.ch/ausschlusskriterien ersichtlich.

Das Zielbild 2028 umfasst folgende konkrete Massnahmen:

Gemäss dem neuesten Standard für die Formulierung von wissenschaftsbasierten Klimazielen für Finanzinstitute (sciencebasedtargets.org) entspricht das Vorgehen der AKB dem empfohlenen Prozess, das heisst, in einem ersten Schritt Ziele zu formulieren, die auf «Outcome» fokussieren (Wie sind die Portfolios der AKB bezüglich Klimaschutz investiert?), und in einem zweiten Schritt auf «Impact» (Senkung der finanzierten Emissionen) zu setzen. Dies hat den Vorteil, dass eine langfristige Sichtweise eingenommen wird. Unternehmen, die heute einen hohen Treibhausgasausstoss haben, aber über eine wissenschaftsbasierte und glaubwürdige Klimastrategie verfügen, werden den grössten Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten. Eine bewusste Investition in solche Unternehmen kann aber vorübergehend zu einer Erhöhung der finanzierten Emissionen des Portfolios führen. Daher ist zur Beurteilung der Portfolioausrichtung bezüglich Klimaschutz eine langfristige und holistische Sichtweise notwendig.

6 Ausblick

Die AKB will den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen und ihren Beitrag zu einer klimaverträglichen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Die AKB arbeitet gegenwärtig an wissenschaftsbasierten Reduktionszielen für den eigenen Betrieb und das Hypothekargeschäft, um das übergeordnete Ziel von Netto-Null über die Gesamtbank hinweg bis 2050 erreichen zu können. Diese Reduktionsziele sollen 2026 verabschiedet und publiziert werden.

Des Weiteren sollen bis 2028 wissenschaftsbasierte Reduktionsziele für das Anlagegeschäft inklusive den eigenen Finanzanlagen und die Unternehmenskredite publiziert werden.